Angestellte haben es bezüglich ihres Einkommen wesentlich einfacher. Auf der Lohnabrechnung steht oben das Bruttogehalt und unten das Nettogehalt. Alles was dazwischen ist, passiert im Prinzip automatisch. Und in den meisten Fällen müssen (obwohl es dennoch oft Sinnvoll ist) Angestellte keine Steuererklärung abgeben.
Bist du Autor:in, läuft jedoch vieles anders. Aber lass dich nicht entmutigen, denn wenn einmal klar ist wie es funktioniert und worauf zu achten ist, kommt Routine rein und die Selbstständigkeit ist doch nicht mehr so kompliziert.
Wie selbstständig bin ich?
Zuvor müssen wir erst einmal klären ob du hauptberuflich- oder nebenberuflich Selbstständig bist. Hauptberuflich Selbstständig bist du wenn du neben deiner Selbstständigkeit in keinem Anstellungsverhältnis bist. Sollte jedoch genau dies der Fall sein, also während du in einer Anstellung arbeitest und während dessen mit deiner Selbstständigkeit Geld verdienst, bist du nebenberuflich Selbstständig. Aber warum musst du das genau wissen?
Während du bei einer Hauptberuflichen Selbstständigkeit dich auf jeden Fall selber Krankenversicherern musst, ist das bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit in der Regel nur der Fall, wenn du mehr als 18 Stunden pro Woche deiner Selbstständigkeit nachgehst, und dabei im Durchschnitt ein höheres Einkommen erzielst, als in deinem Anstellungsverhältnis.
Was ist mein Umsatz?
Dein Umsatz ist der Auszahlungsbetrag welches du von deinem Verlag, von Amazon oder Tolino Media oder durch einen anderen Vertragspartner ausgezahlt bekommst. Auch wenn dein Umsatz definitiv nicht dein Gewinn darstellen wird, ist es wichtig diese Kennzahl im Blick zu haben. Denn ab 22.000 EUR Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres, fällst du in die Regelbesteuerung falls du vorher in der Kleinunternehmerregelung warst.
Je nach Krankenversicherung, kann der Umsatz auch dazu beitragen das du in der Elternzeit oder im Anstellungsverhältnis separate Krankenversicherungspflichtigt bist. Kontaktiere hierzu bitte deine Krankenversicherung.
Wie hoch sind meine Betriebsausgaben?
Allgemein gilt – je höher deine Betriebsausgaben, desto geringer ist dein Gewinn. Soviel zur schlechten Nachricht. Kommen wir zur guten Nachricht: Deine Betriebsausgaben schmälern zwar dein Gewinn, jedoch auch die Beitragshöhe deiner Sozialversicherungen und deiner Steuern. Was sind jedoch Betriebsausgaben?
Alles was du für deine Selbstständigkeit benötigst, sind in der Regel auch Betriebsausgaben. Einige Beispiele sind Kosten für den Artbeitsplatz, WLAN und Internet, Porto und Versand, Schreibwaren und Bürobedarf, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Software-Abos, externe Dienstleister, Notebook, Smartphone, Tablet, Rechtskosten, Berufsverbände, Parkgebühren, Reisekosten, Werbung und Marketing, Messekosten, Steuerberatung und vieles mehr.
Ermittlung des Gewinns
Dein Gewinn errechnet sich aus deinem Umsatz abzüglich deiner Betriebskosten. Wichtig ist dabei auf jeden Fall alle Belege zu sammeln. Rechnungen ab 250 EUR müssen zudem auch deinen Namen und Adresse beinhalten.
Du bekommst zum Beispiel 30.000 EUR Tantiemenauszahlung (Umsatz). Im gleichen Zeitraum gibst du 1.200 EUR für ein Notebook und 2.800 EUR für Werbung und 5.500 EUR für Dienstleistungen wie zum Beispiel für deine Website, Korrektorat und Lektorat sowie für das Coverdesign aus. Somit hast du 20.500 Gewinn erzielt (12.000 EUR Tantiemen – 1.200 EUR Notebook – 1.800 EUR Werbung).
Wenn du dir nicht sicher bist ob bei einer Ausgabe um eine Betriebsausgabe handelt, sammel den Beleg. Abgelehnt können Belege immer, der versuch ist es auf jeden Fall Wert!
Abgaben der Sozialversicherungen
Bevor du auch nur einen Euro von deinem Gewinn als Einkommen betrachten kannst, solltest du noch die Kosten für deine Sozialversicherungen beiseite legen. Je nachdem, wie du dich abgesichert hast, können diese Abzüge unterschiedlich hoch ausfallen.
Während du dich als Selbstständige:r selbst um deine Kranken- und Rentenversicherung und die dazugehörigen Beiträge kümmern musst, sind diese im Lohn von Angestellten bereits eingeschlossen. Zu den Kosten, die du selbst übernehmen musst, gehören je nach Versicherungsschutz:
- Krankenversicherung (privat oder freiwillig gesetzlich)
- Zusatzversicherung für Krankentagegeld
- Pflegeversicherung
- (Arbeitslosenversicherung)
- Rentenversicherung
Während du in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet bist krankenversichert zu sein, besteht z.B. keine Pflicht für die Rentenversicherung. Das klingt zwar nach einer einfachen Möglichkeit, monatlich mehr netto als Autor:in zur Verfügung zu haben, jedoch solltest du zumindest deine private Altersvorsorge nicht außer Acht lassen.
Als Autor:in gehörst du zu den Freischaffenden Berufen. Als solche:r kannst du dich bei der Künstlersozialkasse (KSK) anmelden. Der Vorteil hierzu ist das du – wie im Anstellungsverhältnis – nur 50% der Sozialversicherungsbeiträge für Krankenkasse (inkl. Zusatzbeitragssatz), Pflege- und Rentenversicherung zahlen musst. Im Beispiel unten ist das ein Ersparnis von über 5.000 EUR jährlich!
Wie viel bleibt den nun für mich als Einkommen übrig?
Um zu wissen was nun wirklich vom verkauf deiner Bücher übrig bleibt, empfiehlt es sich im individual Fall sich einen Steuerberater zur Hilfe zu ziehen. Denn die Berechnung des Nettoeinkommens von Selbstständigen ist deutlich komplexer als bei Angestellten, wie du im folgenden Beispiel siehst:
Angenommen, du hast dich als Autor:in selbstständig gemacht, bist 32 Jahre alt, ledig, hast keine Kinder und wohnst in München. Du bist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und zahlst jeden Monat in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Da du ausschließlich Tantiemen beziehst, bist du nicht Gewerbesteuerpflichtig.
Dein Umsatz beträgt 35.000 EUR. Zeitgleich hattest du Betriebsausgaben in höhe von 8.000 EUR. Durch einer einfachen Einnanahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelst du deinen Gewinn von 27.000 EUR. Vom Gewinn aus errechnet sich die höhe deiner Beiträge der Sozialversicherung:
- Deine Krankenversicherung beträgt 14,6% deines Einkommens, also 3.942 EUR jährlich.
- Je nach Krankenversicherung kommt der Zusatzbeitragssatz von 1,2% deines Einkommens, also 324 EUR jährlich.
- Deine Pflegeversicherung beträgt 3,4% deines Einkommens, also 918 EUR jährlich.
- Deine Rentenversicherung beträgt 18,6% deines Einkommens, also 5.022 Euro jährlich.
- Falls du eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen hast, kannst du auch diese von deiner Steuerlast abziehen.
Zusammen ergibt sich somit eine Beitragshöhe der Sozialversicherungen von 10.206 EUR jährlich.
Dein Gewinn abzüglich Sozialversicherung ist dein Einkommen vor der Einkommenssteuer und beträgt 16.794 EUR. Die schlechte Nachricht ist, das nun noch die Einkommenststeuer zu zahlen ist. Die gute Nachricht ist, es gibt noch den Freibetrag. Aktuell sind das 11.604 EUR. Nach Abzug dieser, ergibt sich ein Betrag von 5.190 EUR. Abzüglich der Einkommensteuer von 726,60 EUR ergibt sich ein Einkommen von 16.067,40 EUR im Jahr.
Umgerechnet sind das 1.338,95 EUR pro Monat.
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